Barrierefreies Webdesign wird Pflicht – Was das neue BFSG für Website-Betreiber bedeutet

Ab dem 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft.
Viele Unternehmer:innen, die Websites oder Online-Shops betreiben, kennen es (noch) nicht – dabei bringt es handfeste Pflichten und rechtliche Risiken mit sich.
Wenn du jetzt denkst:
„Das betrifft mich nicht – meine Seite ist klein und funktional“, dann lies unbedingt weiter.

Denn auch Terminbuchungen, Abonnements oder Interaktionen auf deiner Website zählen zum sogenannten elektronischen Geschäftsverkehr – und damit fällst du unter das BFSG.

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist die deutsche Umsetzung der EU-Richtlinie 2019/882 zur Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen.Ziel: Menschen mit Behinderungen sollen gleichberechtigten Zugang zu digitalen Angeboten erhalten – also auch zu Webseiten, Online-Shops, Apps oder digitalen Services.Stichtag: 28. Juni 2025Ab diesem Datum müssen betroffene Unternehmen ihre Websites und digitalen Dienste barrierefrei gestalten – sonst drohen Bußgelder, Abmahnungen und Reputationsverlust.

Wer ist betroffen?

Das Gesetz gilt für den B2C-Bereich – also für Unternehmer:innen, die Produkte oder Dienstleistungen an Verbraucher:innen anbieten.
Besonders relevant ist es für:

  • Online-Shops
  • Websites mit Buchungs- oder Interaktionsfunktionen
  • digitale Dienstleistungen wie E-Books, Bankdienste, Apps, Messenger, etc.

Beispiel: Du betreibst eine Praxis, ein Kosmetikstudio, ein Beratungsangebot oder eine Ferienwohnung – und deine Kund:innen können über deine Website Termine buchen oder etwas kaufen? Dann bist du betroffen.

Ausnahme: Kleinstunternehmen

Wenn du weniger als 10 Personen beschäftigst und dein Jahresumsatz oder deine Bilanzsumme unter 2 Mio. Euro liegt, bist du formal ausgenommen, aber die Umsetzung von Barrierefreiheit bleibt trotzdem empfehlenswert. Mehr dazu im Fazit…

Was bedeutet barrierefreies Webdesign konkret?

Barrierefreiheit bedeutet, eine Website muss auffindbar, zugänglich und nutzbar sein – ohne besondere Erschwernis und möglichst ohne fremde Hilfe.

♦ Typische Hürden auf nicht-barrierefreien Websites

  1. schlechte Kontraste zwischen Text und Hintergrund
  2. unlesbare Farben und Schriftarten für Menschen mit Sehschwäche
  3. keine Tastaturbedienung (z. B. Cookie-Banner lässt sich nicht per Tab ansteuern)
  4. zu kleine Schriftgröße ohne Zoom-Möglichkeit
  5. fehlende Untertitel für Videos oder Bilder
  6. Inhalte können vom Screenreader nicht gelesen werden
  7. verschachtelte, schwer verständliche Texte

♦ Was solltest du jetzt tun?

  1. Prüfe, ob du betroffen bist → Bietest du auf deiner Website Produkte, Buchungen oder andere Interaktionen an? Dann greift das BFSG ab 2025.
  2. Beginne frühzeitig mit der Umsetzung → Barrierefreiheit ist keine rein technische Aufgabe, sie betrifft Design, Struktur, Text, Kontrast, Navigation und Inhalte.
  3. Lass dich beraten, eventuell auch von Rechtsexperten → Als erfahrene Webdesignerin unterstütze ich dich mit Rat und Tat dabei, deine Website zukunftssicher und gesetzeskonform zu gestalten.

Fazit: Barrierefreiheit ist Pflicht – und eine echte Chance

Barrierefreies Webdesign bedeutet mehr als nur Regel-Erfüllung:

  • Du machst deine Inhalte für mehr Menschen zugänglich.
  • Du zeigst soziale Verantwortung.
  • Du verbesserst automatisch Nutzerfreundlichkeit und SEO.
  • Du schützt dich vor Abmahnungen und Bußgeldern.

Viele Elemente barrierefreier Gestaltung sind auch für Menschen ohne Einschränkungen angenehm – Stichwort: gute Lesbarkeit, klare Strukturen, verständliche Sprache.

Beratung & Umsetzung

Ich unterstütze dich bei der Analyse, Neugestaltung oder schrittweisen Optimierung deiner Website nach den Anforderungen des BFSG.
Vereinbare gern ein 20-minütiges unverbindliches Erstgespräch.

Weiterführende Links zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz

Online-Check zur Barrierefreiheit: Mehr Informationen bei e-Recht24

Kriterienkatalog: Bundesfachstelle Barrierefreiheit

Erklärvideo zum Thema: Weiter zu Youtube

♥   15. Mai 2025   ♥   Website / Barrierefreiheitsstärkungsgesetz

Die Inhalte sind auszugsweise gewählt und geben nicht die vollständigen Inhalte des neuen Gesetzes wieder.
Weitere Informationen sind unter anderem auf den verlinkten Websiten zu finden.